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Forschung, Lehre und Schutz maritimen Kulturerbes

22.08.2022

NAS Foundation und andere Ausbildungskurse im Jahr 2022




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IN POSEIDONS REICH XXVIII

“Das Zeitalter der Hanse im Spiegel der Unterwasserarchäologie”

22. bis 26. März 2023 in Lübeck

Das Motto der Konferenz wurde von den Veranstaltungspartnern und den mitwirkenden Institutionen formuliert und soll den Themenschwerpunkt wiedergeben, der im


ausführlich dargestellt ist. Wie bei allen IPR-Tagungen sind daneben auch Beiträge aus allen Bereichen der Forschung zur Unterwasserarchäologie und dem Unterwasserkulturerbe willkommen. Aus aktuellem Anlass haben wir zwei zusätzliche Themen in den Call for Papers mit aufgenommen:

Maritime Raumplanung
Der Kulturgüterschutz setzt lange, bevor die Arbeit am Objekt beginnt, ein. Da inzwischen der maritime und der submarine Bereich gleichermaßen Ziel von Planungsprozessen ist, setzt hier der archäologische Denkmalschutz ein. Wie können aber die eigenen fachlichen Ziele so aufbereitet werden, dass sie innerhalb von Planungsprozessen fachlich ausreichend Berücksichtigung finden? Ein Aspekt ist die Planungsorientierung von Denkmalpflege, wie sie z. B. in dem Forschungsprojekt BalticRim Berücksichtigung findet. Der in diesem Bereich zu spannende Bogen umfasst neben der Flächenentwicklungsplanung (FEP) auch den Bereich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und reicht von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bis zur noch nicht etablierten Kulturgüterverträglichkeitsprüfung (KVP).

 

Taucher als Vertrauensleute
für bewegliche und unbewegliche Kulturdenkmale oder ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger. Das Ehrenamt spielt in der archäologischen Denkmalpflege schon immer eine grundlegende Rolle. In Schleswig-Holstein überwachen und kontrollieren z. B. amtlich bestellte Vertrauensleute für Kulturdenkmale etwa 90% des Denkmalbestandes. Inzwischen arbeitet das ALSH an der Zulassung von Tauchern als Vertrauensleute. In Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich eine lebendige Gemeinschaft von Tauchern als ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger in den unterschiedlichen Gewässern. Sie tragen mit ihrem Engagement zum Schutz und zur Erfassung von Bodendenkmalen bei.



R Ü C K B L I C K





auf die Jahrestagung 2022 der DEGUWA e.V. zur Unterwasserarchäologie


IN POSEIDONS REICH XXVII


mit dem Thema

Maritime Landschaften

in enger Kooperation mit dem

Archäologischen Museum Istrien (AMI)

vom 16. bis 22. Mai 2022 in Pula, Istrien (Kroatien)

ABSTRACTS

Rahmenprogramm

Vortragsprogramm

FOTOS





Anlässlich des 20. Geburtstages der UNESCO Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes Oktober/November 2001 wurde von privater Seite für den Kongress IPR XXVII ein Mäzenat in Höhe von 3000,00 Euro gewährt. Dieses besteht aus einem Reisezuschusses für Studenten und freie Wissenschaftler aus dem Ausland, die bei der Tagung referieren werden. Der Betrag wird unter den betreffenden Referenten aufgeteilt. Der individuelle Höchstbetrag liegt bei 300,00 Euro.






Die Koalitionsparteien zum 20. Deutschen Bundestag erinnerten wir noch während der Koalitionsverhandlungen mit einem offenen Brief an deren Wahlversprechen mit der Bitte um Einlösung.
Umsetzung der UNESCO Konvention 2001 in nationales Recht
 
Nicht die gleichen Fehler machen!
Entgegen früherer Erwartungen und geweckter Hoffnungen ist nicht damit zu rechnen, dass die Bundesregierung des 19. Deutschen Bundestags sich bemüht, das UNESCO-Überreinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturgutes von 2001 zu ratifizieren, geschweige denn, in die nationale Gesetzgebung Deutschlands umzusetzen.
In Hinblick auf eine deutsche Implementierung wollen wir dennoch auf zwei kürzlich publizierte Beiträge zum Thema hinweisen. Der eine beschäftigt sich mit den Schwächen bei der Umsetzung der Konvention in die schweizerische Gesetzgebung. Der andere führt eine grundlegende Analyse des Regelungsgehalts von Artikel 16 der Konvention durch und klärt auf dieser Grundlage, welche rechtlichen Maßnahmen die Vertragsstaaten zu seiner Umsetzung ergreifen müssen (Zeitschrift für Schweizerisches Recht 2020/I, S. 47 - 94). Mehr dazu auch hier: https://t1p.de/cxvt

Nachtrag vom 13.10.2020: Wir freuen uns, über eine weitere Publikation zu dem Thema vorstellen zu können: Kulturerbe unter Wasser. Leitfaden für Baumaßnahmen im Küstenmeer, hrsg. von Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein. "Der Leitfaden soll als Hilfestellung bei der Berücksichtigung des kulturellen Erbes im Planungs- und Bauprozess dienen und helfen, die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des kulturellen Erbes umzusetzen" und zeigt zugleich die Behandlung des Kulturerbes unter Wasser durch die Landesbehörden in den deutschen Küstengewässern und deren Anwendungsmöglichkeiten für die Ausschließliche Wirtschaftzone.

Hintergrund:
Eine Oppositionspartei im 19. Deutschen Bundestag nahm die Publikation der
Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften "Spuren unter Wasser" zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Umgang mit Kulturerbe am Meeresgrund (Drucksache 19/17467 vom 02.03.2020). Die Fragen betrafen vor allem den Stand der Ratifizierung der UNESCO-Konvention 2001. Uns liegt die Antwort der Bundesregierung vom 13.03.2020 vor. Sie ist seit dem 25.03.2020 auch online öffentlich.
In der Stellungnahme des Direktors der DEGWUA zu dieser Antwort auf die Kleine Anfrage wird weiterhin Verbindliches zum Zeitpunkt der Ratifizierung vermisst "
Hoffentlich sieht sich die Bundesregierung durch das Positionspapier, das eine möglichst schnelle Ratifizierung fordert, veranlasst, ihren Zeitplan zu ändern" und mit Bezug auf die Publikation der Lepoldina sei auf weiteren Regelungsbedarf hingewiesen. (Siehe die vollständige Stellungnahme unter dem Link oben zum Download).



Schaffen das Auswärtige Amt, schafft die Bundesregierung die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasserkulturerbes noch in dieser Legislaturperiode?

Lesen Sie den Tagungsbericht von Anne Kathrin Piele zum „Underwater Cultural Heritage Forum. Internationales Forum zum Kulturerbe unter Wasser" am 4. Dezember 2018 im Auswärtigen Amt in Berlin.

 
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