
Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie e.V.
Archäologie unter Wasser
Die Unterwasserarchäologie hat in den letzten drei bis vier Jahrzehnten außerhalb Deutschlands einen beachtlichen Aufschwung als Forschungsgebiet erlebt. Das liegt zum einen an dem hohen wissenschaftlichen Aussagewert geschlossener Fundkomplexe - etwa vollständiger Schiffe mit ihren Frachten - und alter Hafenanlagen für die Handels- Verkehrs- und Technikgeschichte oder versunkener Wohnstätten für die Kenntnis...
Über die DEGUWA
Der Zusammenschluss von professionellen Archäologen, Wissenschaftlern verwandter historischer Disziplinen und anderer Fachbereiche, sowie Laien, Forschungs- und Sporttauchern in der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie e.V. (DEGUWA) dient dem Ziel, die Belange der Unterwasserarchäologie in Forschung und Lehre zu unterstützen und den Schutz des Kulturerbes unter Wasser zu mehren....
In Poseidons Reich
Unsere Tagung, IN POSEIDONS REICH XXX (IPR
XXX 2025), hatte sich das Ziel gesetzt, von der Frühgeschichte bis zur
Spätantike Brücken zwischen nautischer und limnischer Archäologie im
Mittelmeerraum und seinen Binnengewässern einerseits und den
Bildwissenschaften andererseits zu bauen. Gleichzeitig wurde dem akuten Interesse der Forschung an den verschiedenen Aspekten maritimen und fluvialen...
Illegale Bergung und geplante Vernichtung von U16, einem Uboot aus dem 1. Weltkrieg

Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie e.V.
Stellungnahme zur illegalen Bergung des Wracks von U 16
Das Wrack des deutschen Unterseeboots U 16 der kaiserlichen Marine (Baujahr 1911; Untergang 1919)
wurde am 31.August 2025 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe-Nordsee vor der zu
Hamburg gehörenden Nordseeinsel Scharhörn gehoben. Bei der unsachgemäßen Bergung zerbrach das
U-Boot in zwei Teile. Am 04. September 2025 erfolgte die Bergung des zweiten Teils. Beide geborgenen
Teile des historischen Fahrzeugs liegen aktuell in Cuxhaven und sollen nach den Plänen des WSA
verschrottet werden.
Die Hebung erfolgte im Zusammenhang mit der Elbvertiefung mit der Begründung der Gefahrenbeseitigung
aus der Schifffahrtsstraße. In das langjährig geplante Projekt wurden die zuständigen Denkmalfachbehörden
der beteiligten Bundesländer nicht einbezogen (im konkreten Fall des U-Bootes U 16 die
Stadt Hamburg, wo es bereits ein Museum für das U-Boot U 434 des WK II gibt).
Das U-Boot ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA). Sie war über den Vorgang weder informiert worden, noch hat sie ihn
genehmigt. Ebenso wenig wurde der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge einbezogen, der für
Seekriegsgräber zuständig ist.
Die DEGUWA, die sich seit mehr als 30 Jahren für den Schutz des Unterwasserkulturerbes, die
Förderung der Unterwasserarchäologie und die immer noch ausstehende Ratifizierung der
UNESCO-Konvention von 2001 zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser durch den
Deutschen Bundestag einsetzt, ist über diesen Vorgang entsetzt. Hier wurde nicht nur ein
archäologisches Denkmal gedankenlos erheblich beschädigt und für die völlige Zerstörung
vorgesehen, es wurden auch sämtliche Gesetze und Regeln zum Umgang mit Kulturdenkmälern
gebrochen.
Das zuständige Landesdenkmalamt Hamburg wurde nicht informiert und hat diese Bergung auch nicht
genehmigt. Baumaßnahmen und andere Vorhaben, die archäologische Denkmale zerstören oder beschädigen
könnten, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Damit ist die Bergung – auch wenn sie durch
eine staatliche Behörde erfolgte – illegal.
Für Kulturdenkmäler unter Wasser gilt die Priorität der Erhaltung und des Schutzes unter Wasser am Ort.
Eine Bergung ist immer mit erheblichem Aufwand für die Konservierung, Aufbewahrung und Präsentation
verbunden. Die Anforderungen an Unterwasserarchäologie und Denkmalschutz sind in dem Leitfaden der
Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften "Spuren unter Wasser - Das kulturelle Erbe in Nordund
Ostsee erforschen und schützen" von 2019 ausgeführt.
U 16 ist eines der frühesten deutschen Unterseeboote und lief 1911 bei der Germania Werft in Kiel vom
Stapel. Nach Kriegsbeginn führte es bis Oktober 1915 mehrere Feindfahrten durch und diente danach als
Schulboot in Kiel. Im Februar 1919 versank es bei der Überführung durch einen Schlepper nach England.
Zu diesem Zeitpunkt waren wahrscheinlich keine Menschen an Bord. Es handelt sich damit um eines der
raren Denkmäler der U-Bootwaffe im 1. Weltkrieg und besitzt damit einen großen Denkmalwert für die
Technik und Geschichte dieser Zeit.
Das einzige deutsche U-Boot des WK I, das heute in einem Museum ausgestellt ist, ist das 1915 gebaute
UB 46, das 1916 im Schwarzen Meer versenkt worden ist. Es ist erheblich schlechter erhalten als U 16 und
kann im Garten des Marinemuseum in Istanbul besichtigt werden.
Die DEGUWA fordert, dass die vorgesehene Verschrottung und damit irreversible Vernichtung
dieses Kultur- und Technikdenkmals sofort gestoppt wird. Die finanzielle Verantwortung für die nun
erforderliche sachgemäße Konservierung und Aufbewahrung dieses Kulturdenkmals trägt das
WSA, das für die unsachgemäße Bergung und Beschädigung von U 16 verantwortlich ist.
U N E S C O
Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser
DEGUWA und UNESCO
Gemeinsam für unser Kulturerbe
Das Engagement für den Schutz kulturellen Erbes unter Wasser kann nicht an den eigenen Landesgrenzen aufhören. Mindestens 3 Mio. Schiffswracks und unzählige Siedlungsreste, die die Geschichte der Naturaneignung durch den Menschen und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Prozesse widerspiegeln, liegen in den Weltmeeren. Handelsbeziehungen, politische Interessen und Auseinandersetzungen, das Leben auf Schiffen und die Entwicklung des Schiffsbaus sind darin abzulesen.


Aktiver Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser










