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Chronologie zur Gesetzgebung zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser

Unter besonderer Berücksichtigung der Lage in Deutschland.

 

1970 - 14. November, Paris

Die UNESCO verabschiedet das 'UNESCO Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut', welches zunächst nicht von der Bundesregierung ratifiziert wird. 

1992 - 16. Januar, Valetta

Der Europarat verabschiedet das 'Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes' mit der Zielsetzung, den bestmöglichen Schutz des archäologischen Kulturgutes durch die Zusammenarbeit zwischen Archäologen sowie Städte- und Raumplanern zu gewährleisten (oft einfach „Vertrag von La Valetta“ genannt). Auch das unter Wasser liegende Kulturerbe wird berücksichtigt. Dieser Gesetzentwurf wird am 22.1.2003 von der Bundesrepublik ratifiziert und ist seit dem 23.7.2003 in Kraft. Weitere Informationen >

1995 - 24. Juni, Rom

Da sich o.a. UNESCO-Übereinkommen nur auf die zwischenstaatliche, nicht aber auf die privatrechtliche Ebene bezieht, wurde das Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) mit der Erarbeitung der 'UNIDROIT-Konvention zu gestohlenen oder illegal ausgeführten Kulturgütern' beauftragt. Dieses Übereinkommen wurde bis heute nicht von der Bundesregierung ratifiziert. Zum Gesetzentwurf >

1997 - 19. März, Bonn

Trotz Aufforderung des Deutschen Archäologen-Verbands u. v. a. lehnt die Bundesregierung die Unterzeichnung der 'UNIDROIT-Konvention zu gestohlenen oder illegal ausgeführten Kulturgütern' vom 24. Juni 1995 ab.

1999 - 18.-21. Februar, Sassnitz

Die Teilnehmer des Internationalen Kongresses für Unterwasserarchäologie (IKUWA 1), der von der DEGUWA initiiert worden war, erarbeiten eine Resolution zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser, die der UNESCO vorgelegt wird. Zum Artikel >
Die Podiumsdiskussion, die dieser Resolution zugrundeliegt, ist in dem IKUWA-1 Konferenzband  Schutz des Kulturerbes unter Wasser erschienen. Zur Publikation >

2000 - März, Berlin

Deutschland hat die 'UNIDROIT Konvention zu gestohlenen oder illegal ausgeführten Kulturgütern' wieder nicht unterzeichnet!  Zum Artikel >


2001 - 2. November, Paris

Die 'UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser' wird bei 87 Für-, 4 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Deutschland enthält sich.
Zur Zusammenfassung > | Zum Gesetzentwurf >

 

2006 – 15. Februar, Berlin

Die Bundesregierung ratifiziert endlich einen Gesetzentwurf zum 1970er 'UNESCO Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut'.
Bezeichnenderweise wird in der Pressemitteilung der Bundesregierung das späte Datum der Ratifizierung v.A. mit der Befürchtung begründet, dass "Wettbewerbsnachteile für den deutschen Kunstmarkt" entstehen könnten. Zum Gesetzentwurf >


Die Übernahme des Gesetzes seitens der Bundesregierung hat allerdings noch einen Haken. Das Gesetz ist im Vergleich zu der UNESCO-Fassung stark verwässert: Archäologische Artefakte, die nicht vom deutschen Bundesanzeiger erfasst sind - also z.B. gerade jene Funde, die aus illegalen Raubgrabungen stammen - erfahren keinen Kulturgüterschutz. Damit ist weiteren Räubereien und dem Schwarzhandel Tor und Tür geöffnet. Seitens namhafter deutscher Archäologen formiert sich vehementer, aber bis heute erfolgloser Widerstand.

2006 - 27. April, Erlangen

Die DEGUWA schließt sich o. a. Protest an und appelliert an die Mitglieder des Ausschusses für Kultur & Medien des Deutschen Bundestags: "(...) ein solches Gesetz ist einer Kulturnation unwürdig! Die DEGUWA fordert auf das Nachdrücklichste, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass grundsätzlich alle archäologischen und kulturhistorische Funde - bekannte wie unbekannte - im Boden und in Meeren, Seen und Flüssen geschützt sind (...)" Zum Protestschreiben >

2006 - Mai-Juli, Berlin

Stellungnahmen von Bundestagsabgeordneten zu o.g. Protestschreiben von Prof. Dr. Christoph Börker:

Antwort von Monika Griefahn MdB (SPD)

Antwort von Wolfgang Börnsen MdB (CDU)

Antwort von Wolfgang Thierse MdB (SPD)

 

2008 Januar, Paris
 
Am 2. Januar tritt die UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser in Kraft, da sie von mehr als 20 Staaten ratifiziert wurde. Deutschland ist nicht dabei.
 
2008 Februar, Hamburg
 

Die DEGUWA schreibt sich auf die Fahnen, die Politiker dazu zu bewegen, daß auch Deutschland die Konvention ratifiziert. Beim Kongress IN POSEIDONS REICH XIII wird die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet“. Die Erklärung geht Entscheidungsträgern und Politikern aller Parteien zu mit der Bitte, ihren Einfluß entsprechend geltend zu machen.

 
2009 August, Berlin
 
Der Petitionsausschuss befürwortet die Petition: „Der Petitionsausschuss hält es angesichts der Bedeutung des weltweiten Unterwassserkulturerbes für unabdingbar, dass der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO-Konvention zeitnah erfolgen sollte.“ Der Ausschuss überweist die Petition an den Deutschen Bundestag.
 
2010 9. Juni, Berlin
 
Der Petitionsausschuss befürwortet die Petition: „Der Petitionsausschuss hält es angesichts der Bedeutung des weltweiten Unterwasserkulturerbes für unabdingbar, dass der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO-Konvention zeitnah erfolgen sollte.“ Der Ausschuss überweist die Petition an den Deutschen Bundestag.
 
2010 30. Juni, Berlin
 
Der Deutsche Bundestag beschließt, „die Petition
a) der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.“
Die Ratifizierung ist damit auf dem Weg, aber noch nicht erfolgt. Weiterer politischer Druck ist nötig.
  
2012 April, Stralsund
 
Beim Kongress IN POSEIDONS REICH XVII in Stralsund veranstaltet die DEGUWA eine hochrangig besetzte Podiumsdiskussion zur Situation der Unterwasserarchäologie in Deutschland. Im Anschluss daran wird das „Stralsunder Memorandum verabschiedet, das die Fraktionen des Bundestags zum Handeln auffordert.
Auf das Memorandum hat bisher Wolfgang Börnsen, MdB zustimmend reagiert. Antwortbrief >
 
2013 Februar, Paris
 
Am 8. Februar ist auch Frankreich der UNESCO-Konvention beigetreten. Sie gilt somit in 42 Staaten. Deutschland fehlt noch immer.



(Stand: 11. Februar 2013)


 
Das Unterwasser-Kulturerbe ist weltweit gefährdet. Lesen Sie dazu die neueste ICOMOS Publikation:

 

 

 
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